Der HERR und der Ankläger
waren übereingekommen,
alles mir zu nehmen
was mir lieb ist.
Da sie mir nicht nahmen
was mir heilig ist,
ging die Sache
nochmal glimpflich aus.
Der HERR und der Ankläger
waren übereingekommen,
alles mir zu nehmen
was mir lieb ist.
Da sie mir nicht nahmen
was mir heilig ist,
ging die Sache
nochmal glimpflich aus.